Einkommensorientierte Förderung
Viele Wohnungen im Kracherhof sind nach der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördert. Dies bedeutet, dass Haushalte mit mittleren und unteren Einkommen nicht das Nutzungsentgelt (Miete) von 12€/qm zahlen müssen, sondern hier der Landkreis einen Teil der Miete übernimmt. Je nach Einkommen bezahlen die Nutzer nur 4,5 -6,5€ pro qm. So soll bezahlbare Wohnraum auch in Metropolregionen wie München geschaffen werden.
Einkommensgrenzen:
Für die Wohnung, welche nach EOF gefördert sind, gelten folgende Einkommens- und Wohnraumgrenzen:
Einkommensstufe I (4,5€/qm) | Einkommensstufe II (5,5€/qm) | Einkommensstufe III (6,5€/qm) | ||||
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Personenanzahl | Brutto Circa | Netto | Brutto Circa | Netto | Brutto Circa | Netto |
1 | 20.000 € | 14.000 € | 26.140 € | 18.300 € | 33.400 € | 22.600 € |
2 | 31.430 € | 22.000 € | 40.360 € | 28.250 € | 51.000 € | 34.500 € |
3 | 37.140 € | 26.000 € | 49.290 € | 34.500 € | 63.570 € | 43.000 € |
4 | 42.850 € | 30.000 € | 58.220 € | 40.750 € | 76.140 € | 51.500 € |
5 | 48.560 € | 34.000 € | 67.150 € | 47.000 € | 88.710 € | 60.000 € |
6 | 54.270 € | 38.000 € | 76.080 € | 53.250 € | 101.280 € | 68.500 € |
7 | 59.980 € | 42.000 € | 85.010 € | 59.500 € | 113.850 € | 77.000 € |
Kinder erhöhen die Einkommensgrenzen nochmal um folgende Werte:
Einkommensstufe I (4,5€/qm) | Einkommensstufe II (5,5€/qm) | Einkommensstufe III (5,5€/qm) | ||||
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Brutto Circa | Netto | Brutto Circa | Netto | Brutto Circa | Netto | |
pro Kind | 1.430 € | 1.000 € | 2.500 € | 1.750 € | 3.700 € | 2.500 € |
Neben dem Einkommen wirken sich noch andere Faktoren auf die Einkommen grenzen aus und erhöhen diese:
- 4000 € für jeden Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50%
- 5000 € bei jungen Ehepaaren bis zum Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung; junge Ehepaare sind solche, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.
- bis zu 4000 € für einen Haushaltsangehörigen, der auswärts untergebracht ist und sich in der Berufsausbildung befindet
- bis zu 6000 € für einen nicht zum Haushalt rechnenden früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner
- bis zu 4000 € für eine sonstige nicht zum Haushalt rechnende Person
- bis zu 4000 € für ein Kind dauernd getrennt lebender oder geschiedener Eltern, denen das elterliche Sorgerecht uneingeschränkt gemeinsam zusteht, wenn diese mit dem Kind den Wohnsitz teilen.
Wohnraumgrenzen:
Die EOF schreibt neben ein kommen Grenzen zudem noch Wohnungsgrößen vor:
Wohnungstyp | Haushaltsgröße | Wohnfläche maximal |
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Ein-Zimmer-Wohnung | 1 Person | 40m² |
Zwei-Zimmer-Wohnung | 1 Person | 50m² |
Zwei-Zimmer-Wohnung | 2 Personen | 55m² |
Drei-Zimmer-Wohnung | 2-3 Personen | 65m² |
Drei-Zimmer-Wohnung | 3-4 Personen | 75m² |
Vier-Zimmer-Wohnung | 4 Personen | 90m² |
Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen kann die Wohnfläche bis zu 15m² mehr betragen; in diesen Fällen sind Wohnungstypen mit einer höheren Zimmerzahl zulässig. Die Wohnfläche einer Wohnung muss mindestens 35m² betragen. In Ausnahme Fällen kann zudem ein höher bedarf angemeldet werden, wenn zum Beispiel ein Büro oder ähnliches zwingend erforderlich ist.
Beantragung:
Um eine EOF-Wohnung zu beziehen, muss ein entsprechender Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein beim Landratsamt Landsberg gestellt werden:
https://www.landkreis-landsberg.de/komxpress/wohnungsbaufoerderung/
Der Antrag kann hier gefunden werden:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/05887331336